Informationen zur Altgeräte-Entsorgung
Am 1. Januar 2022 trat das überarbeitete deutsche Elektrogesetz - ElektroG3 - in Kraft. Die Nachbesserungen zielen darauf ab, die Sammelquoten für Elektro- und Elektronikaltgeräte quantitativ und qualitativ zu erhöhen und die Vorbereitung der Verwertung von Altgeräten zu stärken.
Inhaltsstoffe in Altgeräten, z.B. Schadstoffe chemischer Art, können Umwelt und Gesundheit schädigen, wenn sie nicht sachgemäß gelagert werden. Dies gilt insbesondere, wenn sie durch hierzu nicht berechtigte Personen nicht fachgerecht entsorgt werden. Der Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit vor Schäden ist insbesondere bei illegalen Exporten nicht gewährleistet.
In Altgeräten können auch wiederverwertbare Rohstoffe enthalten sein. Altgeräte können repariert oder Teile wiederverwendet werden, wodurch die Umwelt erheblich entlastet werden kann. Aus diesem Grund dürfen Altgeräte nicht über den normalen Hausmüll entsorgt oder in den illegalen Export gegeben werden.

Als Endnutzer sind Sie gesetzlich verpflichtet, Elektro- und Elektronikgeräte zurückzugeben oder ordnungsgemäß zu entsorgen.
Geräte mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne müssen über Sammelstellen und andere Rücknahmesysteme separat entsorgt und einer fachgerechten Verwertung zugeführt werden. Wie der Recyclingkreislauf abläuft, sehen Sie hier:
https://e-schrott-entsorgen.org/recyclingprozess.html
Beachten Sie bitte dazu Folgendes:
Ihre Altgeräte können Sie unter anderem bei Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger unentgeltlich abgeben. Kleingeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 cm sind, können in haushaltsüblichen Mengen bei Annahmestellen zur Rücknahme von Altgeräten kostenlos abgeben werden. Die Rückgabemöglichkeit ist nicht an den Neukauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes gebunden.
Eine Übersicht wohnortnaher Abgabestellen finden Sie hier: www.take-e-back.de
Oder https://entsorgungsstellen.e-schrott-entsorgen.org/
Gemäß der gesetzlichen Regelung können Sie ein Altgerät auch bei uns als rücknahmepflichtigem Vertreiber unentgeltlich zurückgeben, wenn Sie ein neues Gerät gleicher Art erwerben. Bei Selbstabholung können Sie Ihr Altgerät vor Ort abgeben. Bei der Lieferung eines neuen Geräts an einen privaten Haushalt kann das gleichartige Altgerät (im Wesentlichen gleiche Funktionen wie das Altgerät) auch dort zur unentgeltlichen Abholung übergeben werden (1:1 Rücknahme). Dies gilt für Elektro- und Elektronik-Altgeräte folgender Kategorien: „Wärmeüberträger“, „Bildschirmgeräte“ oder „Großgeräte“ (letztere mit mindestens einer äußeren Abmessung über 50 Zentimeter).
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Rückgabewunsch bei Tecedo mit der Beauftragung eines neuen Geräts an entsprechender Stelle im Kaufprozess angeben müssen! Gehen Sie dafür wie folgt vor:
Übermitteln Sie Ihren Rückgabewunsch für das abzuholende Altgerät unter Angabe der Geräteart und der ungefähren Abmessungen sofort nach Kaufabschluss per E-Mail an info@tecedo.de. Fügen Sie eine Kopie der Auftragsbestätigung oder Rechnung für das gekaufte Gerät hinzu. Wir prüfen anhand der von Ihnen übermittelten Daten, ob Sie zur Abgabe eines Altgerätes berechtigt sind. Anschließend melden wir uns per E-Mail bei Ihnen, damit Sie alle weiteren Informationen zur Abwicklung erhalten.
Für die Rückholung von Großgeräten wird ein nachgeschalteter Logistikprozess gestartet, um eine sinnvolle und effektive Planung der Logistikprozesse sicherzustellen. Das heißt konkret, dass die Rückholung nicht im Austausch bei Anlieferung Ihres Neugerätes erfolgt.Einen Termin zur Abholung des Altgerätes werden wir gemeinsam mit Ihnen vereinbaren.
Beachten Sie für die Geräteübergabe Folgendes:
Bitte stellen Sie vor der Rückgabe eines paketversandfähigen Geräts, zum Beispiel eines Kochfelds, eine transport- und bruchsichere Verpackung zum Schutz vor Glasbruch sicher.
Sofern im Kaufvertrag die Lieferung per Spedition „frei Bordsteinkante“ vereinbart wurde, sind Sie verpflichtet, das Altgerät zum vereinbarten Termin ebenfalls an der Bordsteinkante bereitzustellen.
Eine Mitnahme des Altgerätes kann aufgrund einer Verunreinigung, welche eine Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit von Menschen darstellt, abgelehnt werden (vgl. § 17 Abs. 4 i. V. m. § 13 Abs. 5 ElektroG). Sollte eine Abholung an einem gemeinsam vereinbarten Termin durch Ihr Versäumnis nicht möglich sein, werden wir keinen weiteren Termin zur Abholung anbieten.
Kunden in Österreich
Die Entsorgung von Altgeräten durch Kunden in Österreich erfolgt über die Firma take-e-way. Über das „Ministerium für ein lebenswertes Österreich” stellt take-e-way Sammelstellen in ganz Österreich zur Verfügung. Eine Übersicht finden Sie hier:
https://secure.umweltbundesamt.at/eras/registerabfrageEAGSammelstelleSearch.do
Altgeräte können auch sensible personenbezogene Daten enthalten. Für die Löschung dieser Daten vor der Rückgabe eines Altgerätes sind Sie als Endnutzer selbst verantwortlich. Verwenden Sie dazu sogenannte "physikalische Löschprogramme", damit die Daten später nicht wiederhergestellt werden können.
Akkus und Batterien, die nicht fest im Gerät verbaut sind (§ 10 ElektroG), sind vor der Rückgabe eines Altgerätes aus dem Gerät zu entfernen. Wegen der enthaltenen Stoffe werden sie separat entsorgt.
Weitere Informationen zur Entsorgung von Akkus und Batterien finden Sie hier: https://www.tecedo.de/document/batteriegesetz
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